Beitragsordnung ab 01. 01. 2022
Beitragsordnung ab 01.01.2022
Beschluss 10/22 der Mitgliederversammlung vom 13.04.2022,
geändert mit Beschluss 03/23 der Mitgliederversammlung vom 08.03.2023
Erläuterungen:
1. Das Lastschrifteinzugsverfahren gilt für alle Mitglieder, da jedes Mitglied bzw. bei den Kindern die Eltern über ein eigenes Konto verfügen.
2. In der Beitragsordnung muss sich jedes Mitglied in irgendeiner Form wiederfinden. Damit entfallen bis auf die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit alle Anträge irgendwelcher Art. Es langt damit der Bedürftigkeitsnachweis, um beitragsmäßig zugeordnet werden zu können.
3. Allen Mitgliedern muss auch die Möglichkeit der monatlichen Beitragszahlung mittels Abbuchung gegeben werden, wenn es gewünscht wird. Das ist u.a. die Gewähr dafür, dass der Beitrag bei Bedürftigkeit vom Amt zurückerstattet wird.
4. Generell werden Bankrückläufer bei Nichtbegleichung der Lastschrift durch die Bank wegen unklarer Verhältnisse mit
1. Mahnung: 5,00 EURO
2. Mahnung: 7,50 EURO
3. Mahnung: 10,00 EURO
zusätzlicher Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
5. Es obliegt der Abteilungsleitung auf Antrag eines Mitgliedes Sonderfälle zu bewerten und über eine ermäßigte Höhe des monatlichen Beitrages für einen eng begrenzten Zeitraum zu entscheiden. Anträge können hier nicht rückwirkend gestellt werden. Gleiches trifft auf eine ruhende (beitragsfreie) Mitgliedschaft für 1 Jahr zu.
Änderung der Beitragsordnung im Punkt „Beiträge“ ab 01.06.2023
Die Mitgliedsbeiträge für alle Mitglieder werden um 1,00 € wie folgt erhöht:
o Erwerbstätige und Rentner: auf monatlich 10,00 €
o Familienbeitrag* Erwerbstätige und Rentner auf monatlich 9,50 €
o Kinder, Jugendliche, Studenten, Auszubildende: auf monatlich 7,00 €
o Familienbeitrag* Kinder, Jugendliche, Studenten, AZUBI´s auf monatlich 6,50 €
o Bedürftige** (mit Nachweis) auf monatlich 7,00 €
Bei Familien mit 3 und mehr Kindern bis 18 Jahre wird nur für 2 Kinder der Beitrag erhoben.
Die weiteren Kinder bis 18 Jahre werden beitragsfrei als Mitglied in der Abteilung geführt.
(*Familienbeitrag heißt: Ehe- oder Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Kinder bis
18 Jahre)
(**Sozial bedürftig ist, wer als Mitglied Einnahmen unter der gültigen Höhe des
amtlichen Existenzminimums hat und dadurch vom Amt unterstützt wird.)
Aufnahmegebühr: 10.00 €
Es obliegt jedem Mitglied, wenn er (sie) der Auffassung ist, einen zu geringen Mitgliedsbeitrag entrichten zu müssen, sich mit einer Geld- oder Sachspende im Sportjahr an den Einnahmen der Abteilung zu beteiligen. Diese Spende mindert bei Erwerbstätigen und Rentnern die steuerliche Last.
Bankverbindung: |
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Die Beiträge sind auf folgendes Konto zu überweisen: |
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IBAN |
DE73 8505 0100 3000 2129 64 |
BIC |
WELADED1GRL |
Bank |
Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien |
Kündigung
Die Mitgliedschaft wird für mindestens 1 Jahr erworben. Sie kann danach zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Anschriftenänderung
Jede Anschriftenänderung ist zu melden an:
Kassenwart: Johannes Menzel